Diese AGB sind eine praxisnahe Vorlage für einen Schweizer Anfrage-Shop und Beschriftungsbetrieb. Bitte vor Veröffentlichung anpassen: Lieferfristen, Versand, Zahlungsart, Reklamationsfrist, Gerichtsstand, Haftungsgrenzen, produktionsspezifische Besonderheiten.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Offerten, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von LabelWerk / vollständiger Firmenname gegenüber Kundinnen und Kunden.

2. Angebote und Offerten

Angebote auf der Website dienen in der Regel der unverbindlichen Information. Offerten von LabelWerk sind, sofern nicht anders angegeben, unverbindlich und zeitlich befristet.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald LabelWerk eine Bestellung oder Anfrage schriftlich bestätigt, eine Offerte durch den Kunden angenommen wird oder die Produktion / Lieferung freigegeben wird.

4. Produkte und Ausführungen

Produkte wie Beschriftungen, Nummerierungen, Etiketten oder Piktogramme können je nach Material, Farbe, Grösse und Anwendung individuell variieren. Abbildungen auf der Website dienen der Veranschaulichung und sind nicht zwingend identisch mit der finalen Ausführung.

5. Farben und Muster

Farbangaben und Farbdarstellungen auf Bildschirmen dienen der Orientierung. Geringe Abweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Druckbild, Folie, Material oder Originalmuster bleiben vorbehalten. Massgebend sind – sofern vorhanden – freigegebene Farbkarte, Muster oder Produktionsfreigaben.

6. Preise

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF). Bitte ergänzen, ob inklusive oder exklusive MWST. Versand-, Montage- oder Zusatzkosten werden, sofern relevant, separat ausgewiesen.

7. Zahlung

Rechnungen sind innert z. B. 10 / 20 / 30 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. LabelWerk kann Vorauszahlung oder Teilzahlung verlangen, insbesondere bei individuellen Produktionen.

8. Produktion und Lieferfrist

Liefer- und Produktionsfristen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen infolge Materialengpässen, höherer Gewalt, Transportproblemen oder fehlender Mitwirkung des Kunden berechtigen nicht automatisch zu Schadenersatz oder Vertragsrücktritt.

9. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige und korrekte Lieferung aller für die Ausführung notwendigen Angaben, insbesondere Texte, Nummernlisten, Grössen, Farben, Freigaben und allfällige Druckdaten.

10. Prüf- und Freigabepflicht

Vom Kunden freigegebene Entwürfe, Nummernlisten, Texte, Grössen und Produktionsangaben gelten als verbindlich. Für Fehler, die auf freigegebenen Vorlagen oder unvollständigen / falschen Kundendaten beruhen, übernimmt LabelWerk keine Haftung.

11. Versand, Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, mit Versand oder Abholung auf den Kunden über.

12. Mängel und Reklamationen

Offensichtliche Mängel sind innert z. B. 5 Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Bei berechtigten Mängeln entscheidet LabelWerk nach eigener Wahl über Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift.

13. Haftung

LabelWerk haftet nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter ausgeschlossen.

14. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LabelWerk, soweit rechtlich zulässig.

15. Geistiges Eigentum

Entwürfe, Layouts, Illustrationen, Vorlagen, Produktdarstellungen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Eigentum von LabelWerk bzw. der jeweiligen Rechteinhaber.

16. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss separater Datenschutzerklärung auf dieser Website.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Ort / Kanton ergänzen.

Stand: Monat Jahr ergänzen